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Montag, 28. Oktober 2013

Linden Lab ändert Vereinbarung für Open Source Inhalte

Quelle: Linden Lab
Hitomi Tiponi schrieb gestern auf SLUniverse, dass Oz Linden am Freitag die Beitragsvereinbarung (Contribution Agreement) für Open Source Entwickler geändert hat. Betroffen sind nur Software Code, Dokumentation und weiteres Material für Open Source Projekte, die von Linden Lab verwaltet werden. Das bedeutet, Neuerungen und Änderungen für Third Party Viewer sind davon nicht betroffen, sondern nur Inhalte, die zum Beispiel beim Snowstorm Viewer von LL verwendet werden.

Wie auch schon bei der ToS, hat Linden Lab die Beitragsvereinbarung auf ihre anderen Produkte ausgedehnt; ganz explizit auf die Vertriebsplattform Desura. Die zuletzt in 2011 geänderte Vereinbarung mit damals sechs Unterpunkten, wurde auf acht Punkte erweitert. Der Wortlaut für Copyright- und Patent-Lizenzen ist nun ähnlich, wie in der neuen ToS, jedoch ohne die Klauseln für Verkauf und Wiederverkauf der beigesteuerten Inhalte und deren Verwendung "für welche Zwecke auch immer".

Da die Beitragsvereinbarung von LL in der SL-Wiki gelistet wird, kann man über den Revisionsvergleich zur alten Fassung gut erkennen, was sich im Einzelnen geändert hat (alle Änderungen sind in roter Schrift).

Auf SLU hat Darien Caldwell eine sehr grobe Zusammenfassung der acht Sektionen gepostet. Demnach behandeln die Sektionen in der neuen Vereinbarung diese Themen:
  1. Definition der Begriffe mit der Möglichkeit, "Kommunikation" als inhaltlichen Beitrag auszuschließen (z.B. Diskussionen über eine vielversprechende und kommerzialisierbare Idee).
  2. Alle eingereichten Beiträge gehen in ein geteiltes Eigentumsrecht über, das nicht mehr umkehrbar ist. Das beinhaltet aber auch, dass beide Seiten mit den Inhalten machen können, was ihnen gefällt.
  3. Hier wird LL das Recht eingeräumt, auch Inhallte nutzen zu dürfen, die patentierbar sind.
  4. Hier wird noch einmal betont, dass einmal abgetretene Rechte nach Sektion 2 und 3, nicht mehr zurückgefordert werden können.
  5. Mit den eingereichten Inhalten kann man selbst weiterhin tun und lassen was man will, mit Außnahme der unter Sektion 2 bis 4 aufgeführten Regelungen.
  6. Alle eingereichten Inhalte müssen rechtlich einwandfrei dokumentiert und vom Einreicher zusammengestellt worden sein.
  7. Sollte man nach einer Einreichung von Inhalten feststellen, dass daran rechtlich gesehen etwas falsch war, muss man LL darüber informieren.
  8. Diese neue Vereinbarung ersetzt alle alten Vereinbarungen vollständig.

Quelle: [SLUniverse] - Linden Lab changes Contribution Agreement

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