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Donnerstag, 10. Mai 2018

[LL Blog] - Datenschutzverordnung (DSGVO) und Linden Lab

Quelle: SL Brand Center
Linden Lab am 09.05.2018 um 10:23 AM PDT
(19:23 Uhr MESZ)
- Blogübersetzung -

Wir von Linden Lab sind sehr darum bemüht, die Sicherheit der Daten unserer Kunden zu gewährleisten. Aus diesem Grund haben wir vor mehr als einem Jahr damit begonnen, uns auf die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai vorzubereiten. Und deshalb möchten wir euch nicht nur auf einige der Datenschutzverbesserungen aufmerksam machen, die wir auf unserer Seite vorgenommen haben, sondern auch auf die Möglichkeiten, wie sich das neue Gesetz auf euch auswirken kann.

DSGVO, kurz und knapp
Die DSGVO ist ganz einfach die Einführung neuer Anforderungen für die Erhebung, Pflege und Nutzung personenbezogener Daten für Einwohner der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Dies ist eine wichtige Weiterentwicklung der Datenschutzpraktiken und wir haben bereits damit begonnen, dies zu berücksichtigen: Wie ihr vielleicht bemerkt habt, informiert unsere bestehende Datenschutzerklärung bereits über die Art von personenbezogenen Daten, die wir von euch erfassen, wie wir eure Daten nutzen und deren Weitergabe einschränken, und über eure Rechte, die Verwendung eurer persönlichen Daten zu kontrollieren.

Was ihr erwarten könnt
In den kommenden Wochen werden wir weitere Informationen darüber geben, wie EU-Bürger in Second Life ihre Rechte im Rahmen der DSGVO am besten wahrnehmen können. In einigen Fällen könnt ihr Aktionen über euer Dashboard-Konto durchführen (um beispielsweise eure persönlichen Daten zu ändern). In anderen Fällen kann es notwendig sein, ein Support-Ticket einzureichen und eure Identität prüfen zu lassen (um eure Privatsphäre besser zu schützen).

Was ihr wissen solltet
Wenn ihr personenbezogene Daten von EU-Bürgern auf einer mit Second Life oder Sansar verbundenen Website erfasst oder verarbeitet, oder Programme erstellt oder verwendet, die Informationen über Second Life- oder Sansar-Nutzer oder deren Computer enthalten, habt ihr möglicherweise ebenfalls Pflichten gemäß der DSGVO. Ihr solltet euch von eurem Rechtsbeistand beraten lassen, wenn es um eure Webseiten oder Programme geht.

Wenn ihr mehr über die DSGVO erfahren möchtet, gibt es hier einige Übersichten:

Wenn ihr der Meinung seid, dass euer Dienst möglicherweise DSGVO-Anforderungen unterliegt, findet ihr hier weitere Informationen:

Wenn ihr weitere Fragen zur DSGVO habt, können wir diese Referenzen empfehlen:

Quelle: General Data Protection Regulation (GDPR) and Linden Lab
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Anm.:
Bei den Links am Ende, habe ich jetzt keine entsprechenden deutschsprachigen Seiten herausgesucht. Sehr wahrscheinlich gibt es für die jeweiligen Artikel auch kein deutschsprachiges Äquivalent. Die eigentliche EU-Verordnung ist in deutsch hier zu finden. Ansonsten gibt es in Deutschland wohl kaum eine Nachrichtenseite oder ein Magazin, das noch nicht irgendwas zur DSGVO geschrieben hat.

Was mich allerdings etwas wundert, ist die Panik bei einigen privaten SL-Bloggern. Es geht bei der Verordnung um die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen in der EU. Ein Blog ist in den meisten Fällen keines von beidem. Und viel wichtiger, ein SL-Blog sammelt keine personenbezogenen Daten, sondern erhält für gewöhnlich nur Kommentare von Personen, die unter einem Pseudonym schreiben. Ich empfehle jedem, der Panik schiebt, mal den Erwägungsgrund Nr. 018 zu lesen, der Teil der neuen EU-Verordnung ist. Wenn überhaupt, muss Google und WordPress etwas unternehmen, damit ihre Blogs DSGVO-konform sind.

2 Kommentare:

  1. Ja, die EU-DSGVO hält uns alle zur Zeit auf Trab. Ich selbst bin beruflich auch betroffen und bastle gerade eine entsprechende Datenschutzerklärung für unsere Homepage zusammen, da wir auch personenbezogenen Daten von Nutzern erheben, die sich bei uns für die Nutzung einige unserer Dienste mit ihren Daten registrieren müssen.

    Aber auch der Nutzer wird in diesen Wochen mit Bitten um Bestätigungen zur Nutzung seiner Daten überschwemmt, denn auch ein einfacher Newsletter erhebt personenbezogene Daten, nämlich die E-Mailadresse.

    Wie Maddy schon erwähnte müssen sich nur diejenigen Gedanken machen, die irgendwelche Daten von "betroffenen" Nutzern erfassen und speichern. Sei es online aber auch analog.

    Sollte jedoch jemand über seine private Homepage personenbezogene Daten sammeln, so ist derjenigen natürlich auch verpflichtet eine Datenschutzerklärung entspr. der EU-DSGVO dem Nutzer bereitzustellen.

    Im Prinzip soll die EU-DSGVO einen gewissen Schutz des Nutzers gegenüber den Datensammlern wie Google, Facebook etc. bieten (siehe allein das Marktortprinzip), aber an andere Stelle steht auch dort etwas von "freiem Datenverkehr". Lobbyisten ich höre euch trapsen :-)

    Die Niki


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  2. Bei meiner Aussage zu privaten Homepage muss ich natürlich nachschießen, dass der Erwägungsgrund Nr. 018 zwischen rein privater Nutzung und ggf. Nutzung durch einen Verein entsprechend abzuwägen ist.

    So ist das Sammeln personenbezogener Daten im Rahmen eines privaten Telefonverzeichnisses und dessen Speicherung auf dem Smartphone nicht von der EU-DSGVO betroffen. :-)

    Die Niki

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