Freitag, 25. Mai 2018

Noch einmal Linden Lab und die EU-DSGVO

Quelle: Linden Lab
Heute, am 25. Mai 2018, ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft getreten. Und heute habe ich auch die meisten E-Mails von Diensten empfangen, bei denen ich einen Account habe. Manche wollen eine Zustimmung zur geänderten Datenschutzerklärung, damit der Account aktiv bleibt, andere informieren nur darüber, dass die Erklärung angepasst wurde.

Zu denen, die nur informieren, gehört auch Linden Lab. Bereits am 10. Mai haben sie im Second Life Blog eine Vorabinformation veröffentlicht. Darin hatten sie unter anderem Anpassungen für die Datenschutzrichtlinie und das Dashboard-Konto angekündigt.

Letzte Nacht habe ich dann sowohl für Second Life als auch für Sansar eine E-Mail von Linden Lab bekommen. Wie wahrscheinlich jeder andere auch, der auf einer der Plattformen einen Account hat. Darin steht das Folgende (am Beispiel von Sansar):

Hallo [Nutzername],

Wir schätzen unsere Beziehung zu unserer Community und eure Privatsphäre. Wir haben unsere Datenschutzrichtlinie aktualisiert, um die Transparenz zu erhöhen und das Datenschutzgesetz der Europäischen Union (DSGVO) zu erfüllen, das am 25. Mai 2018 in Kraft tritt. Wir empfehlen euch, unsere Richtlinien vollständig zu lesen, aber hier sind einige Highlights dessen, was sich geändert hat:

  • Wir stellen zusätzliche Details über die Arten von Daten zur Verfügung, die wir sammeln, die Art und Weise, wie wir sie verwenden, und die Maßnahmen, die wir ergreifen, um eure Daten zu schützen.
  • Wir haben Informationen über neue Auswahlmöglichkeiten und Kontrollen für Nutzer hinzugefügt, damit sie ihre Privatsphäre verwalten können.
  • Wir haben Informationen über die Rechte der Nutzer in Bezug auf ihre Privatsphäre hinzugefügt.

Die Aktualisierungen unserer Richtlinien treten am 25. Mai 2018 in Kraft. Wenn ihr Fragen habt, wendet euch bitte an privacy@lindenlab.com.

Danke, dass ihr Teil der Linden Lab Community seid!
Das Linden Lab Team (Second Life / Sansar)

Die neuen Auswahlmöglichkeiten und Kontrollen, über die Linden Lab schreibt, werden in der Datenschutzrichtlinie unter Abschnitt 5.2 aufgezählt. Ob dazu auch Änderungen am Dashboard durchgeführt wurden, kann ich nicht sagen. Ich habe mir die Unterseiten für den Menüpunkt "Konto" mal angesehen und mir sind keine neuen Bereiche aufgefallen.

Quelle: Linden Lab
Soweit zur Mail von LL. Auch von High Fidelity wurde ich angeschrieben, Dort musste ich aber zum Beispiel explizit bestätigen, dass ich weiterhin den Newsletter zu Neuerungen dieser Plattform erhalten will. Andere Plattformen, wie zum Beispiel SineSpace, haben sich dagegen gar nicht gemeldet.

Was meinen Blog angeht, habe ich jetzt in der rechten Seitenleiste ganz oben auch einen Link mit einer Datenschutzerklärung platziert. Ich bin zwar der Ansicht, dass ein privater Blog, der keine privaten Nutzerdaten sammelt (bei mir kann man auch anonym kommentieren), nicht von der DSGVO betroffen ist. Aber einen der Datenschutzerklärungsgeneratoren zu verwenden, macht ja auch nicht viel Arbeit.

Offenbar sehen das aber einige andere Blogger anders als ich. Seit heute morgen sind in meinem RSS-Reader mehrere Lampen ausgegangen. Darunter Kueperpunk, die Brennenden Buchstaben, Laurina Hawks und noch einige mehr. Andere, die eine Zeit lang nicht mehr erreichbar waren, sind dagegen wieder Online gekommen, wie zum Beispiel Über die Eleganz der Vermeidung.

Ich werde aber auf jeden Fall weiter beobachten, ob durch die heutige Einführung der neuen Verordnung tatsächlich noch irgendwelche Privatblogger Ärger bekommen. Gerade bei den deutschen Abmahnanwälten ist mit allem zu rechnen.

Links:

7 Kommentare:

  1. Anidusa Carolina26. Mai 2018 um 09:43

    Ich habe gestern vier Blogs die ich seit Jahren nicht mehr betreibe,die aber noch online waren gelöscht. Meinen aktuellen behalten, aber erst mal deaktiviert (auf privat gestellt). Warum?
    Weil interessanterweise genau gestern, also mit in Kraft treten der Verordnung, die meisten online Generatoren für Impressums und Disclaimer offline waren. Auf den entsprechenden Seiten bekam man mitgeteilt das sie "überarbeitet" werden müssten..
    ..denn die meisten davon waren offenbar noch gar nicht auf die neue Verordnung geeicht sondern noch auf das zuvor relevante Telemediengesetz.

    Das hat mich verunsichert. Ich hatte ein Impressum vorbereitet (was natürlich auch nicht so einfach ist wenn man im Blog als "Forwalu" als Abkürzung für Formwandlerlust auftritt.......das kauft einem niemand als Klarnamen ab, da ist "Maddy Gynoid" deutlich von vernünftigerem Klang. Aber dann habe ich es nicht verwendet, weil mir beim nochmal "Nachrecherchieren" auffiel, dass sich selbst die deutschen Internetanwälte (deren Seiten man als seriös kennt wie zum Beispiel der von "eRecht24") offenbar nicht ganz einig über die Auslegung sind. Oder aber wie im genannten Fall, schnell noch ein wenig Kohle draus ziehen wollen. Bei eRecht24 war der Generator und auch diverse copy&paste Vorlagen kostenlos, inzwischen muss man offenbar Premiumnutzer der Seite sein um ihn nutzen zu können. Sprich: Blechen!

    Ich sehe es wie Du, ein privates Blog auf dem man auch kommentieren kann ohne eine email oder sonstiges hinterlegen zu müssen, erhebt eigentlich keine nutzerbezogenen Daten. Und die Bloganbieter haben ja, was die Nutzung von Cookies angeht, in der Regel schon vor einiger Zeit so umgestellt das jemand der dort zum ersten Mal hinsurft darauf hingewiesen wird, dass Cookies verwendet werden.
    Aber es gibt so kleine, feine Spitzfindigkeiten.
    Zum Beispiel die verwegene These, das ein BLog ja nicht mehr als privat zu bezeichnen wäre, wenn dort Werbung zu sehen ist, und sie sie von Google ads.
    Das ist bei einem kostenlosen Wordpress BLog wie meinem durchaus gegeben. Ich selbst sehe sie nicht, aber meine Besucher kriegen ab und an ein kleines Werbefensterchen von irgendwem über google ads eingeblendet. Und die spitzfindigen Lückensucher behaupten dann "das ist kein Privatblog mehr weil ja Werbung darauf stattfindet".

    Warum der Roman?
    Nun ich will damit nur sagen: Offenbar gibt es diverse Bereiche in denen allgemeine Verunsicherung herrscht. Auch wenn alle zwei Jahre lang Zeit hatten sich mit der Materie auseinander zu setzen, kommen genau jetzt, da die Verordnung gilt, diese Lücken- und Hintertürchensucher hervorgekrochen um herauszufinden ob man nicht doch noch irgendwas abmahnen könnte was eigentlich okay ist. Ich pausiere daher mein Blog erstmal.
    Und meine Postadresse öffentlich ins Internet zu stellen kommt nicht in Frage. Einige Leute sagen "es ist in Ordnung wenn man eine email Adresse für Nachfragen angibt anstatt einer Post Adresse."
    Andere Stimmen tönen "das ist nicht korrekt, es MUSS eine Postadresse sein."
    Bis dieses ganze Hin und Her geklärt ist bleibe ich unsichtbar.

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  2. Anidusa Carolina26. Mai 2018 um 10:10

    P.S.:
    Und gerade habe ich etwas höchst Interessantes gelesen, das mit einigen der von mir oben genannten Zweifel aufräumt. Wer es nachlesen möchte schaue bitte hier
    https://arnovonrosen.wordpress.com/2018/05/23/1-nachtrag-dsgvo/

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    1. So, wie es dieser Arno beschreibt, sehe ich die Anwendung der DSGVO auch. Private Blogs ohne wirtschaftlichen Hintergrund, dürften von der Verordnung nicht betroffen sein.

      Im Zweifelsfall würde ich es bei einer Abmahnung sogar darauf ankommen lassen und den Rechtsweg beschreiten. Die DSGVO wurde mit Sicherheit nicht für private Blogs erstellt. Und Anwälte, die aus rein kommerzieller Gier trotzdem abmahnen, sind in meinen Augen Kriminelle, die diese neue Verordnung missbrauchen. Ich habe eine gute Rechtsschutzversicherung und würde gegen einen Abmahner mal testen, was die so drauf haben. :)

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  3. Da hattest ja auch den Erwägungspunkt 018 zitiert, der eine Anwendung der EU-DSGVO auf rein private Inhalte nicht vorsieht.

    Intern haben wir von der Rechtsabteilung die Information erhalten, dass Bestands-Betroffene nicht explizit nochmal eine Einwilligung geben müssen. Nur ab 25.05.2018 neu angemeldeten Betroffenen sind durch das Double-Opt-In Verfahren (Einwilligung mit anschließender E-Mail Bestätigung) über die Datenschutzerklärung zu informieren. Scheinbar wollen viele auf der sicheren Seite sein und fordern auch Bestands-Betroffene dazu auf.

    Aber tatsächlich herrscht ziemliche Verunsicherung und auch Datenschutzbeauftragte der Unternehmen sind nicht immer 100% informiert. Leder gab es im Vorgriff keinerlei Informationen, so dass es fast alle ziemlich kalt erwischt hat. Und auch die Medien haben sich nicht dafür interessiert, erst jetzt sind sie wie alle plötzlich aufgewacht. Es ist somit einiges schiefgelaufen und die meisten Verantwortlichen in den oberen Etagen haben hier vollständig bezüglich Information und Weisungen versagt. Und das europaweit! Denn die EU-DSGVO gibt es immerhin schon seit 2016!!!!


    Die Niki



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  4. Ich verweise zum Thema Impressumspflicht von Blogs mal auf den Heise-Verlag:

    https://www.heise.de/ct/hotline/FAQ-Impressumspflicht-bei-Websites-2294947.html

    Kurz gesagt verneint Heise bei Blogs ohne Werbung und Gewinnerzielungsabsicht die Impressumspflicht.

    Wenn man sich denn aber schon wie hier dazu durchringt, ein Impressum anzulegen, dann sollte man es auch richtig tun.

    Sowohl das Impressum hier als auch bei Zasta ist mangelhaft, und genügt den rechtlichen Ansprüchen nicht.

    Zu einem rechtskonformen Impressum gehören zwingend der Realnamen plus Anschrift, normal Telefonnummer und Email, das TMG kennt keine Anonymität.


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    1. Wenn Heise richtig liegt, dann brauche ich kein Impressum. In diesem Fall wäre es dann völlig egal, ob mein Impressum mangelhaft ist.

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    2. Es gibt da eben nur leider einige Punkte, bei denen die Rechtsmeinungen deutlich auseinandergehen, das beginnt schon mit dem Begriff "geschäftsmäßig."

      Viele Juristen verstehen darunter Gewinnerzielungsabsicht/geschaltete Werbung, andere Juristen fassen das weiter als etwas, das mit einer Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit betrieben wird, ob Gewinn oder ohne, völlig egal. Sollte die zweite Rechtsauffassung ausschlaggebend sein, dann würde das ganz klar die Impressumspflicht nach §5 TMG auslösen.

      Wer's genau wissen will, kann auch den Hören lesen: https://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript%20Internetrecht_April_2016.pdf

      Das Skript würde ich ausgedruckt nur zu gerne manchen Politiker um die Ohren hauen, wenn er mal wieder die abgedroschene Phrase vom Internet als rechtsfreien Raum bringt.

      Dazu kommt dann aber noch §55 Rundfunkstaatsvertrag, den manche hier auch angewandt sehen wollen, dazu. Unter die Definition des Telemediums fällt dann auch das Blog.

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