Mittwoch, 16. Juli 2014

[LL Blog] - Aktualisierung für Abschnitt 2.3 der Nutzungsbedingungen

von Linden Lab am 16.07.2014 um 9:59pm PDT (18:59 Uhr MESZ)
- Blogübersetzung -


Quelle: SL Brand Center
Als wir im August 2013 unsere Nutzungsbedingungen aktualisierten, verursachte die überarbeitete Formulierung von Abschnitt 2.3, der "Service Content Lizenz", Besorgnis unter bestimmten Second Life Erstellern. Die Überarbeitung dieses Abschnitts wurde in einer Weise formuliert, bei der diese Ersteller sich besorgt darüber äußerten, dass wir im Sinn hätten, uns ihre original Kreationen anzueignen und zu verkaufen, oder diese Kreationen ohne deren Zustimmung zu lizenzieren. Wie unsere historischen Geschäftsmethoden zeigen und wie wir auch seitdem versucht haben zu erklären, war das absolut nicht unsere Absicht. Ersteller sind der Lebensnerv von Second Life. Ihr seid es, die Second Life mit dem Wert von einem Petabyte an einzigartigen Inhalten und Erfahrungen gefüllt habt, und es ist wichtig für unsere Gemeinschaft und unseren anhaltenden Erfolg, dass ihr weiterhin das Vertrauen habt, in unserer Welt etwas zu erstellen. Um es noch einmal klar zu sagen: Linden Lab respektiert die Eigentumsrechte der Second Life Content-Ersteller und ist stolz auf seinen Erfolg bei der Bereitstellung von Plattformen, mit denen die Nutzer ursprünglichen Content erstellen können und von ihren Kreationen profitieren.

Im Rahmen einer Aktualisierung unserer Nutzungsbedingungen am heutigen Tag, haben wir eine Änderung vorgenommen, um den Abschnitt 2.3 besser zu verdeutlichen. Der aktualisierte Abschnitt versorgt Linden Lab immer noch mit den Rechten, die wir benötigen, um Second Life zu betreiben und voranzubringen. Und deshalb werdet ihr bemerken, dass wir viel von der Formulierung aus der Vorgängerversion beibehalten haben. Doch der aktualisierte Abschnitt enthält nun auch Einschränkungen, die unseren Absichten besser entsprechen und wir hoffen, dass das einige der Bedenken lindern wird, die wir zur Vorgängerversion gehört haben.

Erstens wird die modifizierte Version unsere Rechte in Bezug auf nutzergenerierte Inhalte in Second Life begrenzen, durch die Beschränkung unserer Verwendung auf "inworld oder anderweitig auf den Service bezogene Inhalte." Zusätzlich beschränkt sie auch unser Recht zum "verkaufen, weiterverkaufen oder unterlizenzieren (auf mehreren Ebenen)" eurer Second Life Kreationen durch erforderliche, zustimmende Aktionen von eurer Seite aus, damit wir aktiv werden können. Diese Formulierung spiegelt die entsprechenden Benutzer-Content-Lizenz wider, die derzeit in Abschnitt 2.4 zu finden ist und die seit Jahren ein Teil der Nutzungsbedingungen darstellt.

Wir wissen, dass die Rechtssprache von Dokumenten, wie bei den Terms of Service, abschreckend sein kann und wir erwarten, dass einige Ersteller weiterhin Bedenken hinsichtlich bestimmter Elemente der aktualisierten Vereinbarung haben werden. Die heutige Überarbeitung dieses Abschnitts in den Nutzungsbedingungen drückt unsere Absicht genauer aus - dass wir nicht die Absicht haben, außerhalb unseres Service uns euren Content anzueignen oder zu verkaufen - und unsere Hoffnung ist, dass die Einschränkungen in der aktualisierten Formulierung dieses Abschnitts das Vertrauen der Ersteller in unsere Plattform unterstützen wird.

Wie bei jedem Dokument dieser Art ist es wichtig, die gesamte Nutzungsbedingungen zu lesen, bevor ihr diesen zustimmt. Abschnitt 2.3 ist nicht der einzige Bereich, der sich geändert hat - wir haben auch die aktualisierte Richtlinie für Geschicklichkeitsspiele (Skill Gaming) hinzugefügt, über die wir hier gebloggt hatten - aber wir wollten heute über diese Aktualisierungen schreiben, um klarzustellen, was sich in diesem Abschnitt geändert hat, was es bedeutet und warum wir die Änderung vorgenommen haben.

Quelle: Updates to Section 2.3 of the Terms of Service
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Anm.:
Ich habe mir die ToS nicht komplett durchgelesen. Noch nicht mal den Abschnitt 2.3 habe ich versucht, komplett zu verstehen. Beim groben überfliegen ist es so, wie Linden Lab hier schon schreibt: Im Grunde steht in der neuen ToS immer noch der gleiche Wortlaut drin, wie in der alten Version, nur dass man ein paar Ergänzungssätze dazwischen gequetscht hat.

Schon der alte Abschnitt 2.3 war ziemliches Fachgeblubber, was Satzbau und Bedeutung angeht. Mit den eingeschobenen Zusatzformulierung könnte das nun fast schon für Anwälte eine Herausforderung sein. Mich hat die alte ToS nicht besonders aufgeregt und bei der Neuen halte ich es genauso.

Hier der Link zum zweiten Abschnitt der ToS. Die Hauptänderungen wurden in Unterabschnitt 2.3 gemacht:
>> Terms of Service - Section 2

Und hier noch ein paar alte Blogposts zu den Vorgängen im letzten Jahr:

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