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Mittwoch, 12. September 2018

EU-Abstimmung: Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt

Gemeinfrei, Link
Einige haben es vielleicht mitbekommen. Das EU-Parlament hat heute über eine Richtlinie für das Urheberrecht im Internet abgestimmt. Im vollen Umfang hieß dieser Antrag Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt.

Unter anderem geht es in dieser Richtlinie um das Leistungsschutzrecht, das wir in Deutschland schon etwas länger eingeführt haben. Und um einen Upload-Filter, den Betreiber von Datenplattformen nun installieren müssen, um schon im Vorfeld Verstöße gegen das Urheberrecht zu verhindern. Laut Berichten von Gegnern dieser Richtlinie, ist das ein schwerer Eingriff in das freie Internet.

Auch Wagner James Au auf New World Notes, hat dieses Thema in zwei Blogpost aufgenommen (hier und hier). Er sieht durch den Internet-Filter Gefahren für Betreiber von virtuellen Welten. Denn auch nutzergenerierter Content muss nach der Richtlinie zukünftig beim Hochladen auf Urheberrechtsverstöße geprüft werden. Und legt man die Richtlinie streng aus, müsste sogar jeder Textchat darauf geprüft werden, ob man einen durch das Urheberrecht geschützten Text verwendet.

Firmen wie Google oder Facebook, können mit ihren Milliarden an Rücklagen wohl relativ schnell solche Filter entwickeln. Google setzt einen solchen Filter heute ja schon auf YouTube ein. Und der findet ziemlich effektiv heraus, ob ein privates Video geschützte Musik enthält. Kleinere Firmen jedoch (und dazu zählen auch Linden Lab, High Fidelity oder Sine Wave), haben nicht die finanziellen Mittel, effektive Filter für den Content ihrer Plattform einzurichten.

Wagner zitiert in seinem Artikel Cory Doctorow, einen Mitarbeiter der Electronic Frontier Foundation (EFF). Der schreibt, dass es bis zu 300 Millionen US-Dollar kosten kann, wirksame Filter für eine einzelne Plattform zu entwickeln. Denn diese Filter benötigen eine Art künstlicher Intelligenz, da sie zum Beispiel bei gerade im Hochladen befindlichen 3D-Modellen schnell bestimmen müssen, ob es sich um ein freies oder ein geschütztes Modell handelt. Das ist noch einmal um ein vielfaches komplexer als der Musikfilter auf YouTube.

Im Frühjahr 2019 soll die heute beschlossene Richtlinie dann in ein Gesetz überführt werden. Die meisten Experten sind der Ansicht, dass dies nur noch Formsache sein wird. Dann haben Firmen mit Nutzerinhalten zwei Jahre Zeit, die notwendigen Filter zu installieren. Einige setzen zwar ihre Unterschriftenlisten und Aktionen gegen dieses Gesetz fort, aber das hat schon für die heutige Abstimmung keinerlei Einfluss gehabt. Internet und Politiker sind einfach natürliche Feinde.

Für Panik ist es jetzt sicher noch zu früh. Sollte das Ganze im nächsten Jahr zum Gesetz werden, müsste Linden Lab dann aber genauso darauf reagieren, wie bei der Datenschutzverordnung (DSGVO). Und das wird dann ungleich schwerer als bei der DSGVO, denn aktuell kümmert sich Linden Lab gar nicht um die Mesh-Modelle, Texturen und Musikstücke, die in Second Life hochgeladen werden.

Links:

3 Kommentare:

  1. Oh je, das wird tatsächlich ein harter Brocken für die Betreiber, so auch Linden Lab. Ich hoffe, dass noch eine gängige Lösung gefunden werden kann.

    Mal sehen, ob man dann noch den Satz "Stehenbleiben, hier spricht die Polizei" in einem Rollenspiel chatten kann ohne dass ein Filter anspringt, der auf die Textrechte etlicher Filmproduktionen hinweist. Urheberschutz ist schon wichtig, man kann es meiner Meinung nach aber auch übertreiben.

    Die Niki

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    1. gehen wir alle iwann nur noch stumm durch das SL oder gar das gesamte Internet denn dann müssten z.b. auch sämtliche Foren etc. hierauf umgestellt werden.

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    2. es gibt nichts ,was nicht schon irgendwer irgendwann gesagt und oder geschrieben hat,so gesehen ist alles Plagiat :)

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