Quelle: Linden Lab |
- Aufnahme von Regelungen, die für alle LL Produkte gelten (Second Life, Sansar, Blocksworld). Spezielle Regelungen für einzelne Produkte wurden dagegen in separate Richtlinien ausgelagert.
- Die neuen Tochtergesellschaften Tilia Inc. und Tilia Branch UK Ltd. wurden in die ToS aufgenommen.
- Linden Lab räumt sich erweiterte Befugnisse im Umgang mit Nutzerkonten ein.
- Die Schlichtungsbestimmungen wurden gemäß aktuellem US-Recht angepasst.
Die neue ToS wurde am 6. Juli auf der Homepage von Linden Lab abgeändert. Man kann aber über das Internet Archiv archiv.org (Wayback Machine) auch ältere Versionen von Webseiten aufrufen. So kann man dann über diesen Link die alte ToS öffnen und mit der neuen vergleichen. Das habe ich allerdings nur ganz grob gemacht.
Der erste Listenpunkt aus der Mitteilung von Linden Lab, hat die meisten Änderungen in der ToS bewirkt, da alle direkten Bezüge auf Second Life Dienste aus der ToS entfernt wurden. Was Linden Lab allerdings entweder vergessen hat, oder bewusst noch bis 31. Juli nachschieben will, ist die zusätzliche Regelung für Dienste, die es eben nur für Second Life gibt (z.B. LindeX, Linden Dollar, SL‑Marketplace). Jedenfalls ist in der gesamten neuen ToS kein Link zu dieser Zusatzregelung zu finden. In der neuen ToS ist nun alles plattformneutral beschrieben. Dies wird schon in der Sektion 1 bei der Definition der Begrifflichkeiten ziemlich gut ersichtlich.
In Sektion 3, Abschnitt 3.2, wurden die Regelungen für das Mindestalter, die in der alten ToS nur für "Dienste" gegolten hat, auf die Nutzung von Diensten, Software und Inhalten erweitert. Die Bezüge für die Altersgrenzen "ab 18 Jahren" und "ab 19 Jahren" wurden dagegen entfernt. Offenbar gilt nun für alle Produkte das Mindestalter von 13 Jahren. Für Adult Inhalte gilt ja in Second Life seit einigen Jahren die zusätzliche Verifizierung im Nutzerprofil.
Bei den Registrierungs- und Geldtauschbedingungen in Sektion 4, wurden hauptsächlich die neuen Tochterunternehmen Tilia Inc. und Tilia Branch UK Ltd. in die Abschnitte eingepflegt. Bei der Account Erstellung wurden zusätzlich die neuen Community Gateways in SL berücksichtigt. Denn das Erstellen eines neuen Nutzerkontos ist nun auch über Third Party Webseiten erlaubt. Für Sansar kann man die gleiche Formulierung für einen Webseitenbesucher verwenden, der auf einen Link zu einer Experience klickt. So etwas soll in Zukunft in Sansar ohne eine Anmeldung bei Linden Lab möglich sein.
In Sektion 6 (Verhalten der Nutzer eines Dienstes), ist der komplette Abschnitt 6.3 entfernt worden, der das Verhalten von Second Life Nutzern geregelt hat. Der Inhalt wurde komplett in die zusätzliche Regelung für die Community Standards aufgenommen.
In der sehr kurzen Sektion 7 für Regeln zur Verletzung geistigen Eigentums, wird auf eine neue Zusatzregelung mit dem Namen Intellectual Property Infringement Notification Policy verwiesen. Die alte Regelung hieß Intellectual Property und war auch nur in der SL Wiki zu finden.
In dieser neuen Zusatzregelung für Urheberrecht, gibt es eine wichtige Ergänzung. Es steht dort gleich mehrfach geschrieben, dass man bei der Einreichung einer nicht berechtigten DMCA Abmahnung, nach US-Gesetz 17 U.S.C. § 512(f) für die Kosten haftbar gemacht wird, die sich aus dem wirtschaftlichen Schaden des Betroffenen und den Anwaltskosten von Linden Lab ergeben. Bisher hat Linden Lab immer die Haltung vertreten, dass DMCA Streitigkeiten nur unter den Streitparteien geregelt werden sollen. Nun scheinen sie bei einem DMCA, der mit der Absicht eingereicht wurde, jemandem zu schaden, den Geschädigten aktiv unterstützen zu wollen. Das wurde sicher wegen so bekannten Streitigkeiten wie Curio gegen Hush oder Amaretto gegen Ozimals aufgenommen.
In Sektion 9 zum Haftungsausschluss und den Haftungsgrenzen, ist der Abschnitt 9.6 neu hinzugekommen. Er behandelt die Regelungen für Vorschläge und Inhalte, die von Nutzern unaufgefordert an Linden Lab geschickt werden. Linden Lab untersagt quasi das Anbieten von Ideen und Materialien. Ebenso wird klargestellt, dass es nicht erwünscht ist, wenn Nutzer in eine besondere Beziehung mit Linden Lab Mitarbeitern treten wollen. Allerdings fällt mir da der eine oder andere SL-Nutzer ein, dem dies gelungen ist und bei denen LL auch ziemlich offen zeigt, dass diese Leute eine Sonderstellung haben.
In Sektion 10 wurde der Abschnitt 10.2 hinzugefügt. Er beschreibt die Schlichtungsbestimmungen, die in der Zusammenfassung zu Beginn meines Beitrags als vierter Punkt aufgeführt sind. Es geht darum, dass Linden Lab bei einem Rechtsstreit mit Nutzern unter gewissen Umständen lieber eine Schlichtung als ein Gerichtsverfahren anstrebt.
Und schließlich wurde in in Sektion 12 die Liste mit Links auf zusätzliche Regelungen deutlich verringert, von ursprünglich 16 auf nun 4 Verweise. Neben der schon erwähnten, neuen Intellectual Property Infringement Notification Policy, gibt es die ebenfalls überarbeiteten Regelungen zu den Community Standards und den Content Guidelines. Beide werden zusammen mit der geänderten ToS am 31. Juli wirksam. Die Privacy Policy von Linden Lab hat sich dagegen nicht geändert und bleibt auf dem Stand von 2013.
Links:
naja.
AntwortenLöschenWir kennen doch eine gewisse Sorte von Leuten ....
"Linden Lab untersagt quasi das Anbieten von Ideen und Materialien. Ebenso wird klargestellt, dass es nicht erwünscht ist, wenn Nutzer in eine besondere Beziehung mit Linden Lab Mitarbeitern treten wollen. Allerdings fällt mir da der eine oder andere SL-Nutzer ein, dem dies gelungen ist und bei denen LL auch ziemlich offen zeigt, dass diese Leute eine Sonderstellung haben."
Ich glaube nicht, dass LL den Usern zu untersagen versucht, eine Freundschaft mit Linden Mitarbeitern zu pflegen oder anzubahnen.
Ich denke eher es dürfte Vorfälle gegeben haben, bei denen LL ständig erstens mit ungefragten Angeboten über Content vollgespammt wurde, und zweitens welche von der Sorte wo Leute permanent LL Mitarbeiter angeflirtet haben. Vermutlich geht es also um den Versuch einen Linden zu einer "romantischen Beziehung" bewegen zu wollen.
Das DAS oft vorkommt kann ich mir bei der Dreistigkeit die einige User in Ermanglung von Hirnschmalz plus der vermeintlichen Anonymität einer virtuellen Umgebung schon sehr gut vorstellen.
Was die Altersbeschränkungen angeht - das "sich freischalten für adult Inhalte" ist doch ein Witz, seit LL nicht mehr die Ausweise kontrolliert!
Und das haben sie ja etwa zeitgleich mit der Einführung der Resident Sache abgeschafft.
Anidusa musste noch ihre Personalausweisnummer hinschicken und verifizieren lassen, aber alle meine Alts mussten das nicht mehr, denn sie sind alle "Residents".
Somit kann ein jeder dreizehnjähriger locker einfach seinen Account auf "adult" einstellen.
Schade. Sehr schade.
Aber das mit der Altersbestätigung läuft doch im gesamten Internet auch nicht anders als bei Second Life. Man kann wirklich die abartigsten Pornoseiten mit einem "Ja, ich bin 18"-Button freischalten.
LöschenWas die Linden Beziehungen angeht: Von Freundschaften steht auch nichts in der ToS. Aber es gibt sicher viele, die so etwas wie eine geschäftliche Sonderstellung mit LL anstreben. Einigen Landlords wird das ja schon lange nachgesagt (Anshee Chung & Co.).
Ja, klar läuft es überall so. Drum war ich ja damals begeistert, dass es in SL eben nicht so einfach war. :)
LöschenKlar, gekungelt wird immer. Und die Landlords und -Ladies würden ja auch total profitieren wenn LL sich darauf einließe, grins.