Quelle: SL Forum |
Eigentlich heißt es ja im Landvertrag, dass man den Außenbereich vom Haus und das umliegende Grundstück nur im Stil der jeweiligen Linden Homes Region dekorieren darf, auf der man sich befindet. Das wurde aber im Grunde schon mit den vielen Halloween-Dekorationen im Oktober etwas aufgeweicht.
Da sich immer mehr Leute an Patch und die Moles mit Fragen gewendet haben, was genau erlaubt und verboten ist, hat Patch nun diese Richtlinien zusammengestellt.
Hier die Übersetzung dazu:
Hallo allerseits!
Es gab einige Fragen und Diskussionen über das Dekorieren von Linden Homes auf Bellisseria während der Feiertage und Jahreszeiten. Bellisseria ist eine Gemeinschaft und ein Teil dieser Gemeinschaft feiert Feiertage. Also ja, die Bewohner dürfen auf jeden Fall ihre Häuser für die Feiertage dekorieren, die sie persönlich genießen oder befolgen.
Als Antwort auf die jüngsten Fragen zu saisonalen Dekorationen und Inhalten möchten wir die folgenden Richtlinien bekanntgeben, die ab heute gültig sind:
- Saison- und Feiertagsdekorationen sind zulässig, sofern sie nicht auf eure Nachbarn übergreifen und gemäß dem Landvertrag in allgemeiner Übereinstimmung mit der Region bleiben.
- Natürliche saisonale Elemente sind zulässig, wenn sie mit Bedacht verwendet werden, wie z.B. eine dünne Schicht mit Schnee oder das Verstreuen von Blättern.
- Die Dekorationen sollten nicht früher als 30 Tage vor dem Beginn der Feiertage oder Jahreszeiten platziert werden und müssen innerhalb von 15 Tagen nach Ablauf der Feiertage oder Jahreszeiten wieder entfernt werden.
- Bitte nehmt wie immer Rücksicht auf eure Nachbarn bei der Dekoration für die Saison.
- Feiertagsdekorationen im Freien sind bei Linden Homes "themengerecht", wenn sie mit der Weihnachtszeit übereinstimmen (keine Weihnachtsdekorationen im Mai oder Halloween-Dekorationen im April).
- Denkt daran, alle Saison- und Feiertagsdekorationen innerhalb der Grenzen eurer Parzelle zu belassen und sicherzustellen, dass keine Inhalte über die Parzellengrenzen hinausragen.
Ein Linden Home mit dezenter Hallowwen Dekoration - nach neuer Richtlinie erlaubt. |
Wir werden den Landvertrag so aktualisieren, dass er Folgendes beinhaltet:
- Saison- und Feiertagsdekorationen sind zulässig, sofern sie geschmackvoll angewendet werden.
- Natürliche saisonale Elemente sind zulässig, wenn sie mit Bedacht verwendet werden, wie z.B. eine dünne Schicht mit Schnee oder das Verstreuen von Blättern.
- Outdoor-Weihnachtsdekorationen sollten mit der Weihnachtszeit übereinstimmen (zum Beispiel keine Weihnachtsdekorationen im Mai oder Halloween-Dekorationen im April).
- Denkt daran, alle Saison- und Feiertagsdekorationen innerhalb der Grenzen eurer Parzelle zu belassen und sicherzustellen, dass keine Inhalte über die Parzellengrenzen hinausragen.
- Die Dekorationen sollten nicht früher als 30 Tage vor den angegebenen Feiertagen oder Jahreszeiten platziert werden und müssen innerhalb von 15 Tagen nach Ablauf der Feiertage oder Jahreszeiten entfernt werden.
Schöne Ferien!
Patch & die Moles
Quelle: Patch Linden / Linden Homes Forum
Eigentlich hat Patch zwei Mal dasselbe geschrieben, nur mit leicht geänderter Satzstellung. Aber besser doppelt als gar nicht. :)
Links:
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen